
Sollten Sie vorhaben, mit Ihrem Hund nach Spanien zu ziehen oder den Urlaub zusammen mit Ihrem Vierbeiner dort zu verbringen, sollten Sie sich vorher gut über die Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien informieren. Bedenken Sie, dass die Mittelmeerküste und Zentralspanien für die meisten Hunde im Sommer viel zu heiß sind. Die Vierbeiner leiden unter der Hitze, können meist nicht an den Strand und haben wenig Auslaufmöglichkeiten.
Spanien gilt auch nicht als ein sehr hundefreundliches Land. Allgemein werden (große) Hunde in Touristenzentren nicht besonders gern gesehen. In vielen Restaurants sind Hunde unerwünscht, ebenso in den Hotels, wo (kleine) Hunde häufig zwar gegen einen Aufpreis mit aufs Zimmer dürfen, aber keinesfalls ins Restaurant oder in den Pool-Bereich. Sehenswürdigkeiten können Sie im Normalfall mit Ihrem Hund auch nicht besichtigen.
Was die medizinische Versorgung Ihres Vierbeiners angeht, müssen Sie sich allerdings keine Sorgen machen. In den größeren Städten gibt es moderne Tierarztpraxen und Kliniken und auch in kleineren Städten gibt es niedergelassene Tierärzte. Es kann allerdings hilfreich sein, etwas Spanisch zu sprechen oder zur Not ein Wörterbuch mit dabeizuhaben. In den Touristenregionen können Sie auch deutschsprachige Tierärzte finden.
Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Hunden
Für die Einreise mit Hunden nach Spanien gelten die einheitlich formulierten Bestimmungen der EU:
- Sie müssen einen gültigen EU-Heimtierausweis mitführen.
- Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
- Ihr Hund muss zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung von einem autorisierten Tierarzt verabreicht werden. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgt. Außerdem muss der Hund bei der Erstimpfung bereits eindeutig anhand eines Mikrochips gekennzeichnet sein.
- Bei einer Erstimpfung darf Ihre Einreise nach Spanien erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
Verbotene Hunderassen
Die Haltung und Einfuhr von sogenannten „gefährlichen Hunderassen“ ist in Spanien in jeder Gemeinde bzw. autonomen Region unterschiedlich geregelt. Für einige bestimmte Rassen gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht, wie z. B. Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inu, Akita-Inu.
Hunde am Strand
An den offiziellen Stränden sind Hunde während der Hauptsaison grundsätzlich verboten. Mittlerweile haben viele Gemeinden jedoch einige Strandabschnitte als „Hundestrand“ ausgewiesen. Wenn Sie Ihren Hund also gerne mit an den Strand nehmen möchten, informieren Sie sich im Vorfeld, wo Sie ungehindert und ungestört mit Ihrem vierbeinigen Liebling toben dürfen.
Transport des Hundes
Bei vielen Fluglinien können auch größere Hunde Sie auf Ihrem Flug in den Urlaub begleiten. Größere Hunde werden in tiergerechten Containern in einem klimatisierten Abschnitt des Frachtraums transportiert. Die Tiermitnahme muss vorher angemeldet und bezahlt werden. Leider werden beim Ein- und Ausladen die Tierboxen mitunter wie Koffer behandelt, und es wird keine besondere Rücksicht auf die Lebewesen genommen.
Kleine Hunde bis zu 8 kg können in der Kabine transportiert werden, wenn Sie dies vorher entsprechend anmelden und bezahlen. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Transportbox, die den Vorgaben der jeweiligen Fluglinie entsprechen muss. Ihr Vierbeiner fliegt dann unter dem Sitz Ihres Vordermannes mit. Während des Fluges darf er auf keinen Fall aus der Transportbox genommen werden und sollte sich ansonsten auch ruhig verhalten und andere Passagiere nicht belästigen.
Auch wenn Sie vorhaben, mit der Fähre zu fahren, zum Beispiel nach Mallorca, sollten Sie sich vorher über die Regeln zur Mitnahme von Hunden informieren. Normalerweise dürfen Hunde während der Überfahrt nicht im Auto bleiben, sondern müssen in Käfigen oder Transportboxen an Deck bzw. auf einem Zwischendeck außerhalb des Fahrzeuges untergebracht werden. Dieses „Tierdeck“ ist, abhängig von der Fährstrecke, dem Fährtypen und der Reederei, nicht während der Überfahrt zugänglich.
Was ist sonst noch zu beachten?
- Sie dürfen maximal 5 Hunde mitnehmen.
- Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen.
- Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, sollten Sie Plastiktüten dabeihaben, um die großen Geschäfte Ihres vierbeinigen Gefährten aufzusammeln. Ansonsten drohen hohe Geldstrafen.
- In Spanien besteht eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Informieren Sie sich im Vorfeld, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sein werden, wie und auf welche Art Ihr Hund im Auto gesichert werden muss.
- In Spanien sind in vielen Regionen Zecken weit verbreitet, die gefährliche Krankheiten übertragen können. Daher empfiehlt es sich, Ihrem Hund einen entsprechenden Zeckenschutz zu verabreichen sowie Impfungen gegen bestimmte Mittelmeerkrankheiten wie beispielsweise Leishmaniose.
- In manchen Hotels sind Hunde erlaubt, in vielen allerdings nicht. Oft hängt es von der Größe und Anzahl der Hunde ab. In Restaurants sind Hunde in der Regel unerwünscht oder ganz verboten. Wenn es sich um einen freundlichen, ruhigen Kleinhund handelt, wird auf Nachfrage ab und an die Erlaubnis zur Mitnahme gegeben.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde oft nicht mitfahren, in der Bahn sind sie teils in einer Box im Gepäckwagen zugelassen. Öffentliche Gebäude und Behörden dürfen Hunde nicht betreten.